Archiv 6. Februar 2018

Solidarität mit streikenden Hiwis in Berlin

Der Studentische Konvent der Julius-Maximilians-Universität unterstützte aufgrund eines Antrags der GEW-Hochschulgruppe den Warnstreik der studentischen Hilfskräfte in Berlin (16.1.18), mit dem sie eine deutliche Verbesserung des seit 17 Jahren nicht mehr angepassten Tarifvertrags von 2001 erreichen wollen. Forderungen der von den Gewerkschaften GEW und ver.di unterstützten Studierenden sind etwa ein Stundenlohn von 14€ und eine dynamischen Anpassung des Lohns an die Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst. Knapp 8.000 studentische Hilfskräfte sind von dem Ausgang dieses Arbeitskampfes betroffen. Im Gegensatz zu Berlin werden Hilfskräfte in Würzburg nicht nach Tarifvertrag, sondern nach Mindestlohn (aktuell 8,84€ für Studierende ohne Hochschulabschluss) bezahlt. Dies ist weit unter den Forderungen der Studierenden. Schon im vergangenen Jahr beschloss das Studierendenparlament der Uni Würzburg, dass die Universitätsleitung 11,21€ als Stundenlohn zahlen solle. Deshalb sieht man mit Freude auf den Warnstreik, der u.a. auch von Studis der „Partnerhochschule“ Beuth Hochschule für Technik Berlin organisiert wird. Die Studierendenvertretungen der Beuth und der JMU Würzburg unterhalten seit Jahren ein gutes und solidarisches Verhältnis. Der Antrag der GEW-Hochschulgruppe zur Solidarität mit Berlin wurde ohne Gegenstimmen angenommen.

GEW-Vortrag zu Zivilklausel an Uni Würzburg

Am Montag, den 15.1. hielten GEW-Studis im Fachschaftenrat der Uni Würzburg einen Vortrag zum Thema „Zivilklausel“. Grund war, die 2013 vom Studentischen Konvent beschlossene Zivilklausel wieder ins Bewusstsein und über die Fakultätsräte in die Grundordnung der Hochschule zu bekommen. In den 50er Jahren gab es mit der TU Berlin die erste Zivilklausel Deutschlands, mittlerweile ist solch ein Passus in fünf Landeshochschulgesetzen (Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen) festgeschrieben und eine Vielzahl einzelner Hochschulen haben sich für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur friedlicher und/oder ziviler Forschung/Lehre/Studium entschlossen. Mit der FAU in Nürnberg-Erlangen gab sich 2016 die erste Hochschule in Bayern eine friedliche Ergänzung in ihrem Leitbild, in Augsburg, München, Regensburg und Würzburg gibt es beständige Bestrebungen, ebenfalls eine Zivilklausel zu etablieren. Der Vortrag in Würzburg stieß auf reges Interesse seitens der Studierenden und nach einer intensiven und zielgerichteten Diskussion konnte man sich dem Ziel einer rein zivilen Forschung an Hochschulen einen kleinen, aber trotzdem ungemein wichtigen Schritt näher fühlen. Weiterführende Informationen zur Situation in Würzburg unter: http://www.stuv.uni-wuerzburg.de/referat-ak/zivilklausel/