Am Montag, den 15.1. hielten GEW-Studis im Fachschaftenrat der Uni Würzburg einen Vortrag zum Thema „Zivilklausel“. Grund war, die 2013 vom Studentischen Konvent beschlossene Zivilklausel wieder ins Bewusstsein und über die Fakultätsräte in die Grundordnung der Hochschule zu bekommen. In den 50er Jahren gab es mit der TU Berlin die erste Zivilklausel Deutschlands, mittlerweile ist solch ein Passus in fünf Landeshochschulgesetzen (Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen) festgeschrieben und eine Vielzahl einzelner Hochschulen haben sich für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur friedlicher und/oder ziviler Forschung/Lehre/Studium entschlossen. Mit der FAU in Nürnberg-Erlangen gab sich 2016 die erste Hochschule in Bayern eine friedliche Ergänzung in ihrem Leitbild, in Augsburg, München, Regensburg und Würzburg gibt es beständige Bestrebungen, ebenfalls eine Zivilklausel zu etablieren. Der Vortrag in Würzburg stieß auf reges Interesse seitens der Studierenden und nach einer intensiven und zielgerichteten Diskussion konnte man sich dem Ziel einer rein zivilen Forschung an Hochschulen einen kleinen, aber trotzdem ungemein wichtigen Schritt näher fühlen. Weiterführende Informationen zur Situation in Würzburg unter: http://www.stuv.uni-wuerzburg.de/referat-ak/zivilklausel/