Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

Zum 1. Juli 2018 soll das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG) dahingehend geändert werden, dass die Struktur der Studierendenvertretungen aus dem Gesetz entfernt und in jeder einzelnen Grundordnung (GO) der jeweiligen Hochschule individuell festgeschrieben wird. Somit kann die Hochschulleitung den Studierenden vorschreiben, welche Organe oder Gremien sie sich zu geben haben. Die Landesregierung kann mit dieser Gesetzesänderung jetzt behaupten, eine – von der Opposition stets geforderte – Verfasste Studierendenschaft sei nun überflüssig, da diese selbstgegebene Verfassung mit dem Einschreiben in die GO der einzelnen Hochschulen erfolge. Jedoch ist es den Studierenden weiterhin untersagt, Beiträge zu erheben oder als eigene Rechtsperson aufzutreten. Man ist, wie seit 1973 (Abschaffung der Verfassten Studierendenschaft in Bayern), von den Zahlungen des Finanzministeriums abhängig (0,46€ pro Studi), ist ein Teilorgan der Universität und darf bei Verhandlungen des Studentenwerks z.B. zum Semesterticket o.ä. nur beratend anwesend sein und nicht selbst stellvertretend für 51.000 Studierende (z.B. LMU München) die Verhandlungen führen. Der Sprecher- und Sprecherinnenrat der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, der zur Hälfte aus GEW-Mitgliedern besteht, brachte deshalb im Studentischen Konvent einen Antrag ein, der einen Ausschuss zur Überarbeitung der GO forderte.