Pressemitteilung 09/01 Würzburg,
2001-06-02
GEW: Entlastung für Honorarkräfte Begrenzte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bis 30. September 2001 möglich Vor drei Jahren begann die Bundesversicherungsanstalt von selbstständigen Lehrkräften, sogenannten Honorardozentinnen und -dozenten, die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen - in einzelnen Fällen bis zu 80 000 DM - zu verlangen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat für sie die Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht errungen. Am 6. April 2001 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten (§ 231 SGB VI Abs. 6), die vielen selbständigen Lehrkräften erhebliche Entlastung bringen wird. "In Unterfranken sind in Einrichtungen wie Volkshochschulen, Sprachschulen, Nachhilfeinstituten, Weiterbildungseinrichtungen privater Träger und an der Würzburger Universität etwa versicherungspflichtige Lehrkräfte betroffen.", sagte am Wochenende der Pressereferent der unterfränkischen GEW, Jörg Nellen."Die können jetzt aufatmen." Lehrkräfte können auf Antrag, der bis zum 30. September 2001 zu stellen ist, von der Pflicht zur Rentenversicherung befreit werden: · die am 31. Dezember 1998 bereits eine rentenversicherungspflichtige selbständige - Lehrtätigkeit ausgeübt haben, · die glaubhaft versichern können, dass sie von der Versicherungspflicht keine Kenntnis hatten (dafür reicht eine entsprechende Erklärung im Antragsformular) und · vor dem 2. Januar 1949 geboren sind oder · (für nach dem 2. Januar 1949 Geborene ) bis 10. Dezember 1998 eine anderweitige Altersvorsorge getroffen haben. Selbständige Lehrkräfte sind seit 1922 rentenversicherungspflichtig (diese Bestimmung wurde 1992 als §2 Satz 1 ins Sozialgesetzbuch VI übernommen). Sie müssen die entsprechenden Beiträge allein, also ohne Zuzahlung der Auftraggeber zahlen. Übrigens genau wie Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge. "Da kommen bei vielen schnell DM 1.000.- zusammen, die sie von ihrem oft sehr geringem Einkommen bestreiten müssen. Kurzfristig fordert die GEW, dass sich die Auftraggeber an den Beitragszahlungen durch entsprechende Honorarerhöhungen beteiligen und die öffentlichen Hände (Bundesanstalt für Arbeit, Länder und Kommunen) ihre Zuschüsse zu den Personalkosten so erhöhen, dass die öffentlichen Weiterbildungseinrichtungen diese Personalkosten tragen können, ohne ihr Angebot zu reduzieren oder an der Teilnehmergebührenschraube zu drehen. Informationen: Bundesversicherungsanstalt in Berlin (Ruhrstraße 2, 10704 Berlin; Tel. 030/ 8651); Rechtsschutzstelle der GEW in Bayern ((089) 5 44 08 10). Mit freundlichen Grüßen Jörg Nellen Pressesprecher des
GEW-Bezirksverbandes Unterfranken Jörg Nellen, Röntgenring 5, 97070
Würzburg. |