In den letzten Jahrzehnten hätten sich Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie familiäre Strukturen in teilweise dramatischer Weise gewandelt. Die Anforderungen an Kinder und Jugendliche würden zunehmend unübersichtlicher und komplizierter. Dabei erhielten sie zu Hause oft nur wenig Unterstützung und Orientierung. Die Schule müsse deshalb zusätzliche erzieherische Aufgaben bewältigen, die sie im Grunde überfordern.
Zielgerichtete Einbeziehung
Hilfreich sei hier die Schulsozialarbeit, die beständige, zielgerichtete Einbeziehung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern in Schulen als Bindeglied zwischen Schule, Jugendhilfe und Gemeinwesen. Schulsozialarbeiter stehen an den Schulen als Gesprächspartner für Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung und beraten unter anderem bei Erziehungs- und Lebensproblemen, helfen bei Krisensituationen, planen Gruppenarbeit und Freizeitaktivitäten außerhalb des Unterrichts, helfen bei der Berufsvorbereitung.
Vertraulich und freiwillig
Die Arbeit müsse präventiv, unterstützend, vertraulich, für alle Beteiligten freiwillig und von der Schulbehörde unabhängig geschehen. Petra Grundmann berichtete, in ihrem Tätigkeitsbereich, der Berufsschule in Nürnberg, arbeite sie inzwischen erfolgreich mit einem weiteren Schulsozialarbeiter zusammen. Bayernweit bewege sich die Schulsozialarbeit, abgesehen von einzelnen »Inseln«, jedoch leider noch sehr in den Anfängen.
Dies hänge auch mit der Ablehnung durch das Kultusministerium zusammen. Und die Finanzierung wird als alleinige Aufgabe der Jugendhilfe den Kommunen überlassen. Dabei erweise sich die Schulsozialarbeit sehr schnell als durchaus ökonomische Lösung schulischer Probleme. »Beispielsweise wurde an meiner Schule vor meiner Einstellung nach etlichen Gewalttätigkeiten überlegt, einen Sicherheitsdienst einzustellen. Als die Alternative Schulsozialarbeit gegengerechnet wurde, erwies sie sich als die kostengünstigere Variante.«
Die Forderung der GEW sei, schulische Sozialarbeit besser als bisher finanziell abzusichern. »An der Finanzierung muss sich neben dem Beitrag der Kommune auch der Freistaat Bayern vergleichbar mit Lehrpersonalzuschüssen beteiligen.« Langfristig sollte eine Novellierung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes angestrebt werden, um es den Kommunen zu ermöglichen, die im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) genannten Aufgaben zu erfüllen.
In der anschließenden Diskussion berichteten ein Sozialarbeiter und eine Sozialarbeiterin an Schulen in Stadt und Landkreis Aschaffenburg über ihre Erfahrungen mit Schulsozialarbeit. Der eine, tätig für die Praxisklasse an der Hefner-Alteneck-Schule in Aschaffenburg, konnte in diesem Schuljahr seine Arbeit erfolgreich beginnen.
Die Unterstützung der Praxisklasse und ein vielfältiges Angebot von Betreuungsmaßnahmen hätten einen guten Anklang bei Schülern, Eltern und Lehrern gefunden. Eine Sozialarbeiterin bedauerte, dass in der Stadt Aschaffenburg nur ein einziger, im Landkreis nur zwei Schulsozialarbeiterinnen beschäftigt sind.
Frage an die OB-Kandidaten
Einige der in der Veranstaltung anwesenden Lehrer zeigten großes Interesse für die Einstellung von Schulsozialarbeiterinnen an ihren Schulen. Christiane Weyel, Vorstandsmitglied des GEW-Kreisverbandes, verwies darauf, dass dies in der Kompetenz der Schulträger liege.
»Im Schulamtsbezirk der Stadt Aschaffenburg wäre dies zum Beispiel eine interessante Frage an die Kandidaten für die anstehende Oberbürgermeisterwahl, wie sie sich zum Einsatz von Schulsozialarbeiterinnen an den Aschaffenburger Schulen stellen.«