Das
Ermittlungsverfahren gegen den Versammlungsleiter des
Aschaffenburger Ostermarsches, Johannes Büttner, ist von der
Staatsanwaltschaft Aschaffenburg laut § 170, Abs. 2, der
Strafprozessordnung eingestellt worden. Danach hat das
Ermittlungsergebnis offenbar nicht genügend Anhaltspunkte zur
Erhebung der öffentlichen Anklage geliefert.
Zu den Ermittlungen war es gekommen,
weil die Polizei Büttner einen Verstoß gegen das
Versammlungsgesetz vorgeworfen hatte. Danach hatte beim Ostermarsch
am Karsamstag die erste Zwischenkundgebung von 11.50 bis 12 Uhr
gedauert und damit fünf Minuten länger als im Auflagenbescheid des
städtischen Umwelt- und Ordnungsamtes vom 12. März 2002 genehmigt.
Dort hieß es, dass der Zug der Ostermarschierer nur »für ca. 5
Minuten« hätte verharren dürfen.
Während die Veranstalter von einer
»Lächerlichkeit« sprachen und der Polizei Einschüchterungsversuche
vorwarfen, verneinten die Verantwortlichen bei der Polizeiinspektion
Aschaffenburg jeden politischen Hintergrund der Strafanzeige. Wer
bei Versammlungen gegen die Auflagen der Genehmigungsbehörde verstoße,
mache sich einer Straftat schuldig. Einen Ermessensspielraum bei der
Verfolgung gebe es für die Polizei nicht. Büttner am Samstag zum
eingestellten Verfahren: »Natürlich haben wir das wegen der
offensichtlichen Lächerlichkeit von fünf Minuten erwartet.« Die
zunächst erhobenen Gebühren über 100 Mark für den Bescheid
wurden erlassen.
Wie es dagegen zum
Plakatierungsverbot kommen konnte, das das Bauverwaltungsamt für
die Ankündigung des Ostermarsches für den Bereich der Innenstadt
erlassen hatte, war bereits kurz nach Ostern geklärt worden.
Der Sachbearbeiter hatte für den
Bescheid irrtümlich eine Textvorlage verwendet, die für kulturelle
Veranstaltungen gedacht ist. Solche Veranstaltungen sollen auf den
eigens dafür aufgestellten Kultursäulen angekündigt werden, um
die Innenstadt »von Plakaten für gewerbliche Veranstaltungen
freizuhalten«. Die Werbung politischer Parteien ist davon jedoch
ausgenommen.
Reinhard Frankl vom Aschaffenburger
Friedenskomitee stellt die Ereignisse in Zusammenhang mit einem
Vorgang in München, wo eine Lehrerin aufgefordert wurde, wegen
ihres Engagements in der Friedensbewegung ihr Verhältnis zur
bayerischen Verfassung zu erläutern: »Wer die Vorgänge in
Aschaffenburg vor diesem ungeheuerlichen Einschüchterungsversuch
sieht, hat genug Anlass zu vermuten, dass den offiziellen Stellen
Anweisungen von ganz oben vorlagen, die Friedensbewegung in diesem
Jahr besonders strikt zu behandeln.«