GEW: Beurteilung rechtlich prüfen Würzburg. Der Bezirksverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat rund 4500 unterfränkische Lehrer und Lehrerinnen an allgemein bildenden Schulen dazu aufgerufen, gegen die ihnen von den Schulämtern seit Jahreswechsel mitgeteilten Beurteilungsnoten juristisch vorzugehen. Wie der GEW-Bezirkspersonalrat Rudolf Brandenstein sagte, wurden die Lehrkräfte bisher nach einem System mit sieben Notenstufen bewertet. Nach den neuen Bewertungsmaßstäben gelte jetzt eine Skala von 1 bis 16 Punkten. »Den Beurteilern – Schulleitern und Schulräten – wird aber genau vorgegeben, welchen Durchschnitt sie bei allen Benotungen erreichen müssen, nämlich genau 9,00 Punkte«, so Brandenstein. Im Umkehrschluss bedeute dies, dass viele Kollegen für die guten Noten einiger weniger Lehrer »bluten« müssten. Erhalte etwa ein Lehrer zwölf Punkte – was Voraussetzung für die Beförderung zum Rektor ist –, dann müsse ein anderer Kollege bei seiner Beurteilung nach unten gestuft werden, damit der Schnitt von neun Punkten wieder stimme. Wie gut dies funktioniere, zeige der Landkreis Würzburg, so GEW-Pressesprecher Jörg Nellen. Dort hätten die Schulämter und Schulleiter es fertig gebracht, den Notendurchschnitt genau auf die geforderten 9,00 zu bringen. Informationen beim GEW-Bezirkspersonalrat Rudolf Brandenstein, 0 93 33/5 22. |