GEW: Die Lehrer sollen klagenGewerkschaft: »Unbezahlte Mehrarbeit laut Verwaltungsgerichtshof illegal«Würzburg. Die
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Unterfranken hat
Grundschullehrer und Fachlehrer aufgefordert, gegen die Einrichtung der
so genannten Arbeitszeitkonten zu klagen. Wie GEW-Bezirksvorsitzender
Albrecht Sylla am Donnerstag sagte, sei die unbezahlte Zusatzstunde, die
Grundschullehrkräfte seit dem vergangenen und Fachlehrer seit diesem
Schuljahr leisten, nach einem Urteil des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofes »illegal«.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte jüngst entschieden, dass
es keine gesetzliche Grundlage für die auf 13 Jahre angelegte
Mehrarbeit gebe. Die Klagen zweier Lehrerverbände hatte das oberste
bayerische Verwaltungsgericht allerdings mit der Begründung abgewiesen,
sie besäßen keine Klagebefugnis. Diese habe letztlich nur jeder
einzelne betroffene Lehrer.
Die GEW rechnete jetzt vor, dass allein in Unterfranken bei mehr als
3 100 Grundschullehrern und rund 790 Fachlehrern in jedem Schuljahr
etwa 2 000 unbezahlte Überstunden zusammenkommen. Damit würde von
den Lehrkräften, die ohnehin schon die meisten Wochenstunden leisten müssten,
auch noch Mehrarbeit von 70 bis 80 Vollzeitkräften geleistet. Statt
neue Grundschullehrer einzustellen, wälze man die Mehrarbeit auf Beschäftigte
ab, die heute schon zwischen 40 und 50 Arbeitsstunden leisteten.
Für Lehrer, die beabsichtigen, den Klageweg zu beschreiten, hält
GEW-Bezirkspersonalrat Rudolf Brandenstein, 0 93 33/5 22,
Rechtsinformationen bereit.
Jürgen Röhling, Leiter der Abteilung Schul- und Bildungswesen bei
der Regierung von Unterfranken, verwies gestern darauf, dass der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof nur die fehlende Rechtsgrundlage für
die Arbeitszeitkonten moniert habe. »Das bayerische Schulministerium
wird jetzt eine Verordnung erlassen, die Rechtssicherheit schafft und rückwirkend
zum vergangenen Schuljahr gelten soll.«
Das hindere allerdings keinen Lehrer daran, die Rechtmäßigkeit der
Arbeitszeitkonten vor Gerichtüberprüfen zu lassen. Jedem Grund- und Förderschullehrer
müsse allerdings auch klar sein, dass er seine Mehrarbeit weiter zu erfüllen
habe. |
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